Die steigende Bedeutung von Insolvenzverfahren und deren wirtschaftliche Auswirkungen machen ein professionelles Agieren in Insolvenz- und Krisensituationen unentbehrlich.
Unabhängig davon, ob Sie von einer Insolvenz als Unternehmer, Geschäftsführer oder Vorstand, Aufsichtsrat, Gläubiger oder Insolvenzverwalter tangiert werden, wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen insolvenzrechtlichen Fragestellungen.
Unsere Insolvenzrechtsexperten stehen Ihnen insbesondere in folgenden Problembereichen zur Verfügung:
Auch im Rahmen der Begleitung von Insolvenzverfahren steht bei unserer Tätigkeit der in der Insolvenzordnung verankerte Sanierungs- und Fortführungsauftrag und damit die Erhaltung des Unternehmens im Vordergrund. Dabei berücksichtigen wir insbesondere auch schon im Vorfeld der Insolvenz die Möglichkeiten eines späteren Insolvenzplanverfahrens (pre-packaged plan). Im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens kann sich das Unternehmen mit seinen Gläubigern einigen und die Verwertung des Unternehmens abwenden.
Lässt sich eine Abwicklung des Unternehmens in der Insolvenz nicht vermeiden, bleibt der Sanierungsgedanke für uns auch in dieser Phase im Vordergrund. Häufig können erst unter dem Schutzschirm eines förmlichen Insolvenzverfahrens diejenigen Schritte umgesetzt werden, die für die Sanierung des Unternehmens unumgänglich sind. Nach unserem Verständnis bedeutet daher auch die Insolvenz eine Möglichkeit der Unternehmenssanierung und damit für einen Neuanfang.
Selbstverständlich sind wir auch Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre Rechte als Gläubiger durchzusetzen und etwaige Sicherheiten zu verwerten.
Unser Beratungsspektrum im Bereich Begleitung von Insolvenzverfahren umfasst unter anderem:
Die vielfältigen sanierungs- und insolvenzarbeitsrechtlichen Fragestellungen, die die Sanierung oder Insolvenz eines Unternehmens mit sich bringen, werden von unseren im Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälten bearbeitet.
Dabei erstreckt sich unsere Tätigkeit insbesondere auch auf Fragen des Betriebsverfassungsrechts und des Tarifrechts.
Bei der Ausarbeitung und Verhandlung der erforderlichen Kollektivvereinbarungen, (insbesondere Interessenausgleich und Insolvenzsozialplan) können wir auf umfangreiches Know-how zurückgreifen.
Wir beraten und vertreten bei Personalabbaumaßnahmen (Massenentlassungsanzeige, Sozialauswahl, Betriebsratsanhörungen, Kündigungen, Freistellungen, Implementierung und Überwachung von Transfergesellschaften etc.) sowohl gerichtlich wie außergerichtlich.
Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht im Krisen-/Insolvenzstadium in unserer Kanzlei ist:
Frau Rechtsanwältin Gabriele Sultanow
Im Rahmen der Abwicklung von Insolvenzverfahren gewährleisten wir die Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen Gesellschafter und Geschäftsführer bzw. die Abwehr dieser Ansprüche für die Gesellschafter und Geschäftsführer.
Sie erreichen uns unter: 0871/96607-0
E-Mail: info@kanzlei-drei-helme.de
Porschestraße 21
84030 Landshut
Telefon: 0871/96607-0
Fax: 0871/96607-184
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